Die Niederlassungserlaubnis ist der wichtigste unbefristete Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie gibt Ihnen das Recht, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten – ohne regelmäßige Verlängerungen und mit weitgehender Gleichstellung zu deutschen Staatsangehörigen auf dem Arbeitsmarkt.
Die Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Im Gegensatz zur befristeten Aufenthaltserlaubnis müssen Sie sie nicht regelmäßig verlängern. Sie berechtigt zur uneingeschränkten Erwerbstätigkeit und ist der Schritt vor der Einbürgerung – oder eine dauerhafte Alternative dazu.
Unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
Uneingeschränkte Arbeitserlaubnis (angestellt und selbstständig)
Kein regelmäßiger Gang zur Ausländerbehörde für Verlängerungen
Erleichterter Familiennachzug
Bessere Kreditwürdigkeit bei Banken
Grundlage für eine spätere Einbürgerung
Diese allgemeinen Voraussetzungen müssen erfüllt sein (§ 9 Abs. 2 AufenthG):
Sie müssen seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Für Inhaber einer Blauen Karte EU kann die Frist auf 21 oder 33 Monate verkürzt werden.
Ihr Lebensunterhalt muss eigenständig gesichert sein – durch Einkommen aus Arbeit, Selbstständigkeit oder andere Mittel. Der Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe ist ausgeschlossen.
Sie müssen mindestens 60 Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen. Für Inhaber einer Blauen Karte EU gelten verkürzte Fristen.
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse auf B1-Niveau oder gleichwertiger Nachweis (z. B. Abschluss einer deutschsprachigen Schule oder Ausbildung).
Sie müssen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen verfügen. Die Mindestgröße ist landesrechtlich geregelt.
Nachweis von Grundkenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung, z. B. durch den Test „Leben in Deutschland“ oder einen Integrationskurs.
Es dürfen keine Ausweisungsinteressen bestehen. Schwere Straftaten können die Erteilung verhindern.
Inhaber einer Blauen Karte EU können die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten (bei B1-Deutsch) oder 33 Monaten (bei A1-Deutsch) erhalten.
Wer in Deutschland studiert hat und seit 2 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung lebt, kann die Niederlassungserlaubnis vorzeitig erhalten.
Ehepartner von Inhabern einer Niederlassungserlaubnis können diese unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls nach 5 Jahren erhalten.
Für den Antrag auf Niederlassungserlaubnis werden in der Regel benötigt:
Die Verwaltungsgebühr für die Niederlassungserlaubnis beträgt 113 €. Hinzu kommen ggf. Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und den Integrationskurs. Mit der anwaltlichen Begleitung von Klarpass (1.999 €) stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag vollständig und fehlerfrei eingereicht wird.
Die Bearbeitungszeit bei der Ausländerbehörde beträgt in der Regel 4 bis 12 Wochen nach Einreichung des vollständigen Antrags. In großen Städten kann es aufgrund hoher Auslastung auch länger dauern.
Ja. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zu jeder Form der Erwerbstätigkeit – angestellt und selbstständig.
Nein, sie ist unbefristet. Allerdings müssen Sie alle 10 Jahre einen neuen Aufenthaltstitel-Aufkleber im Pass erneuern lassen (reine Formalität).
Bei Abwesenheiten von mehr als 6 Monaten kann die Niederlassungserlaubnis erlöschen. Planen Sie längere Reisen, beantragen Sie vorher eine Frist bei der Behörde.
Nein. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG) ist ein eigener Titel, der zusätzlich Rechte in anderen EU-Staaten gewährt. Die Voraussetzungen sind ähnlich.